Gültig bei Kauf und Registrierung eines METZ blue Direct-LED-TV MUD8001(43MUD8001, 50MUD8001 und 55MUD8001) oder eines METZ blue OLED-TV MOD9001 (42MOD9001 und 55MOD9001) im Aktionszeitraum vom 18. November bis 31. Dezember 2024.
Das Garantiezertifikat kann hier erstellt werden.
1. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch Gültigkeit.
2. Metz Consumer Electronics GmbH, Ohmstraße 55, 90513 Zirndorf, gewährt beim Kauf eines METZ blue Direct-LED-TV MUD8001(43MUD8001, 50MUD8001 und 55MUD8001) oder eines METZ blue OLED-TV MOD9001 (42MOD9001 und 55MOD9001) im
Aktionszeitraum vom 18. November bis 31. Dezember 2024 folgende Garantiezeiten:
a. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für Material- und Fabrikationsfehler des Panels einschließlich der Hintergrundbeleuchtung.
b. Die Garantiezeit beträgt 36 Monate für Material- und Fabrikationsfehler eines METZ blue Direct-LED-TV MUD8001(43MUD8001, 50MUD8001 und 55MUD8001), ausgenommen für Material- und Fabrikationsfehler des Panels einschließlich der Hintergrundbeleuchtung.
c. Die Garantiezeit beträgt 60 Monate für Material- und Fabrikationsfehler eines METZ blue OLED-TV MOD9001 (42MOD9001 und 55MOD9001), ausgenommen für Material- und Fabrikationsfehler des Panels einschließlich der Hintergrundbeleuchtung.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer (Endverbraucher).
3. Voraussetzung für die Garantieverlängerung auf 36 bzw. 60 Monate ist zum einen der Kauf eines berechtigten Fernsehgeräts im Zeitraum vom 18. November bis 31. Dezember 2024, und zum anderen die Anforderung eines Garantiezertifikats auf metzblue.com/de-DE/garantiezertifikat bis spätestens am 31. Januar 2025 um 23:59 Uhr. Hierzu muss auf der genannten Internetseite der Kaufbeleg hochgeladen, das Formular mit allen notwendigen Daten ausgefüllt und das automatisch generierte Garantiezertifikat heruntergeladen werden.
Bei Kauf eines Fernsehgeräts vor dem 18. November bzw. nach dem 31. Dezember 2024 oder bei fehlender Anforderung des Garantiezertifikats bis zum 31. Januar 2025 besteht nur eine Garantiezeit von 24 Monaten.
Garantieansprüche, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations- oder Materialfehlers entstehen, können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch Vorlage des maschinell erstellten Kaufbeleges, des Garantiezertifikates sowie der Produktdaten geltend gemacht werden.
4. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus. Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die durch Nichtbeachtung der Installations- oder Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, Beschädigungen durch Tabakrauch oder sonstige äußere Einwirkungen, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden sind. Ferner sind natürlicher Verschleiß, Verbrauch, übermäßige Nutzung, Schäden durch Betrieb außerhalb der veröffentlichten Grenzdaten sowie sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsmängel zurückzuführen sind, von der Garantie ausgenommen.
5. Eine Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch wird für die nachgebesserten oder ersetzten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
6. Durch diese Garantiebestimmungen werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.
7. Der Garantieanspruch dieser Garantiebestimmungen besteht nur in Deutschland und Österreich.